Wenn man sich dafür entscheidet mit einem Hund zusammenzuleben, dann gibt es Vieles zu bedenken. Jedoch dreht es sich nicht nur darum, welcher Hund, welche Rasse, Hündin oder Rüde, jung oder alt es sein soll, sondern es kommen auch noch andere Verpflichtungen hinzu. Eine davon ist die Hundesteuer.

Geschichte der Hundesteuer

Erstmalig wurde die Hundesteuer als Luxussteuer in Deutschland um 1810 erhoben. Man ging davon aus, dass jemand, der sich ein Tier, welches kein Nutztier ist, leisten kann, auch über genügend Geld verfügt, dafür einen Sonderbeitrag zu bezahlen. Heute hat sich die Luxussteuer zu einer Ordnungssteuer gewandelt, die unter anderem der Begrenzung der Hundeanzahl in einer Stadt dienen soll.

Die Hundesteuer ist eine direkte Steuer, denn der Hundehalter ist der Steuerträger und Steuerpflichtige. Besteuert wird die Hundehaltung.
Zu zahlen hat der Hundehalter: In einer Familie ist es der Wohnungs- oder Hauseigentümer bzw. –mieter, also der Haushaltsvorstand. Diese Steuer wird als Jahressteuer pro gehaltenen Hund im Haushalt erhoben.

Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben; diese besitzen das Recht zu dieser Erhebung. Der Steuersatz kann in den unterschiedlichen Gemeinden variieren, da die Gemeinde die Höhe des Steuerbeitrags als auch die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten festlegt. Oftmals ist die Steuerhöhe für den zweiten und jeden weiteren Hund pro Haushalt höher angesetzt als beim Ersthund. Weiterhin kann der Steuersatz für bestimmte Hunderassen (sogenannte Kampfhundrassen) stark erhöht sein. Dies ist im Jahr 2000 vom Bundesverwaltungsgericht als grundsätzlich zulässig erklärt worden.

Für gewerbliche Zwecke gehaltene Hunde darf keine Hundesteuer erhoben werden. Dazu gehören beispielsweise Hunde mit denen gehandelt oder gezüchtet wird.
Für Blindenhund, Hütehunde, Therapiehunde etc. gibt es oft Steuerbefreiungen oder –ermäßigungen , die jedoch von der jeweiligen Regelung der Gemeinde abhängig sind.

Es ist übrigens ein Gerücht, dass die von der Hundesteuer entstandenen Einnahmen der Gemeinde für die Hundekotbeseitigung eingesetzt werden. Sie als Hundehalter haben immer noch die Pflicht die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu entsorgen (ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mittlerweile recht teuer werden kann). Die Gelder aus der Hundesteuer fließen in die allgemeine kommunale Haushaltskasse.

Hier finden Sie eine Hundesteuer-Datenbank, in der die Steuersätze von rund 1000 Gemeinden eingetragen sind.

Als Beispiel für eine Hundesteuersatzung können Sie an dieser Stelle die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2005 (als pdf-Datei) finden.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach dem Zeitpunkt, ab dem Ihr neuer Hund versteuert werden muss. Genaueres über den Erhebungszeitraum und den Steueranspruch erfragen Sie ebenfalls am besten bei Ihrer Gemeinde. Für Welpen gilt beispielsweise in Hannover, dass der Steueranspruch am ersten Tag des folgenden Kalendermonats entsteht, wenn der Welpe drei Monate geworden ist.

Als Nachweis für Ihre Steuerleistung erhalten Sie in der Regel eine Hundesteuermarke, welche unterwegs mitgeführt werden muss. Meistens wird diese Marke am Halsband des Hundes befestigt; ich selbst halte es jedoch so, dass ich die Hundemarke im Portemonnaie untergebracht habe, damit sie beim Toben und Rennen meines Hundes nicht doch einmal verloren geht.


 

© Jill Peters 2009 – www.visions-inside.de